Sie befinden sich hier:
Regelungen / Curricula
»
Regelungen
»
Entschuldigung bei Krankheit
Kunst am THG
News
Musiker aus Molodetschno zu Gast am THG
[
weiterlesen
]
Musica è …
… eine deutsch-italienische Begegnung zweier Schulen
[
weiterlesen
]
Alle Ereignisse des laufenden Schuljahres finden Sie
hier
Entschuldigung bei Krankheit
Am 2. Fehltag muss eine telefonische, elektronische oder schriftliche Entschuldigung vorliegen.
Im Falle einer telefonischen oder elektronischen Entschuldigung ist spätestens am 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
Liegt eine Woche nach dem 1. Fehltag noch keine Entschuldigung vor, so gilt das Fehlen als unentschuldigt und wird im Klassentagebuch als solches gekennzeichnet.
Hat ein Schüler oder ein Schülerin drei Mal unentschuldigt gefehlt, werden die Eltern schriftlich benachrichtigt und es folgt ein Verhaltenseintrag mit entsprechender Maßnahme.