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Entschuldigung bei Krankheit


  • Am 2. Fehltag muss eine telefonische, elektronische oder schriftliche Entschuldigung vorliegen.
  • Im Falle einer telefonischen oder elektronischen Entschuldigung ist spätestens am 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
  • Liegt eine Woche nach dem 1. Fehltag  noch keine Entschuldigung vor, so gilt das Fehlen als unentschuldigt und wird im Klassentagebuch als solches gekennzeichnet.
  • Hat ein Schüler oder ein Schülerin drei Mal unentschuldigt gefehlt, werden die Eltern schriftlich benachrichtigt und es folgt ein Verhaltenseintrag mit entsprechender Maßnahme.